Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke

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Die 1923 gegründete Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke / SUISA (von: Suisse Auteurs) ist als Genossenschaft unter Aufsicht des Bundesrates organisiert und hat über 23'000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger der Schweiz und Liechtensteins als Mitglieder. Dank Gegenseitigkeitsverträgen mit über 100 ausländischen Schwestergesellschaften vertritt die SUISA das Weltrepertoire der Musik von weltweit 1.7 Millionen Urhebern, Textautoren und Verlegern.

Die SUISA kümmert sich um die sogenannten "kleinen Rechte", im Gegensatz zu den "grossen Rechten" (Opern, Musicals), die von der SSA (Société Suisse des Auteurs) wahrgenommen werden. Zu den kleinen Rechten gehören unter anderem nichttheatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke, Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Die SUISA erteilt an etwa 90'000 Kunden (Konzertveranstalter, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw.) die Bewilligung zum Aufführen, Senden, Weiterverbreiten und Vervielfältigen von Musik. Das Urheberrechtsgesetz legt Kriterien fest für die Höhe der finanziellen Entschädigungen der Werknutzung: höchstens zehn Prozent des Nutzungsertrages oder -aufwandes für die Urheberrechte.

Der jährliche Umsatz der SUISA beträgt rund 140 Millionen Schweizer Franken. Den gesetzlichen Rahmen für ihre Tätigkeit bildet das Bundesgesetz über das Urheberrecht von 1992. Die Aufsicht übt das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) aus. Die SUISA beschäftigt rund 200 Mitarbeiter in Zürich, Lausanne und Lugano.

Verteilvolumen

In Millionen Schweizer Franken.

Einnahmen
(Schweiz und Liechtenstein)
Einnahmen
(Ausland)
Nebeneinnahmen
und Kostenzuschüsse
Verwaltungskosten Verteilvolumen
1988 52.0 8.9 4.0 - 17.0 47.8
1989 61,7 10.7 3.7 -17.7 58.3
1990 68.3 12.1 4.7 -19.4 65.7

Weblinks