Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke
Die 1923 gegündete SUISA (Von: Suisse Auteurs) ist die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke. Sie ist als Genossenschaft organisiert und hat über 23'000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger der Schweiz und Liechtensteins als Mitglieder. Dank Gegenseitigkeitsverträgen mit über 100 ausländischen Schwestergesellschaften vertritt die SUISA das Weltrepertoire der Musik von weltweit 1.7 Millionen Urhebern, Textautoren und Verlegern.
Die SUISA kümmert sich um die sogenannten "kleinen Rechte", im Gegensatz zu den "grossen Rechten" (Opern, Musicals), die von der SSA (Société Suisse des Auteurs) wahrgenommen werden. Zu den kleinen Rechten gehören unter anderem nichttheatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke, Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Die SUISA erteilt an etwa 90'000 Kunden (Konzertveranstalter, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen usw.) die Bewilligung zum Aufführen, Senden, Weiterverbreiten und Vervielfältigen von Musik. Das Urheberrechtsgesetz legt Kriterien fest für die Höhe der finanziellen Entschädigungen der Werknutzung: höchstens zehn Prozent des Nutzungsertrages oder -aufwandes für die Urheberrechte.
Der jährliche Umsatz der SUISA beträgt rund 140 Millionen Schweizer Franken. Den gesetzlichen Rahmen für ihre Tätigkeit bildet das Bundesgesetz über das Urheberrecht von 1992. Die Aufsicht übt das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) aus. Die SUISA beschäftigt rund 200 MitarbeiterInnen in Zürich, Lausanne und Lugano.