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Gemäss Genfer Tonträgerabkommen (1971) sind (sofern der unterzeichnete Staat gewisse Formalitäten des Copyright-Schutzes verlangt) Aufnahmen gegen unautorisierte Vervielfältigung geschützt, die auf allen autorisierten vertriebenen Vervielfältigungsstücken oder auf deren Aussenhüllen das Symbol ® mit dem Jahr der ersten Veröffentlichung der Aufnahme tragen. Seitdem das Genfer Abkommen formuliert wurde, tragen fast alle Tonträger dieses Zeichen, das bereits in Artikel 11 des Rom-Abkommens (1961) eingeführt worden war.

Ein Vergleich mehrerer willkürlich herangezogener Schallplattenausgaben der letzten Jahre zeigt, dass die Datierung des ©-Zeichens noch immer recht uneinheitlich erfolgt. Meistens wird richtigerweise das Jahr der Erstausgabe angegeben, manchmal hingegen das Jahr der Veröffentlichung der vorliegenden Ausgabe genannt, was nur dann gerechtfertigt wäre, wenn neues Material zur bestehenden Aufnahme hinzugefügt oder der Tonträger eine neue Zusammenkopplung älterer Aufnahmen ist.

Eine Übersicht über die Schutzfristen der verschiedenen Länder gibt:

  • Report of the IASA Copyright Committee. - In: Phonographic bulletin Nr. 24 (July 1979), S. 5-26

Literatur

  • Legal and business problems of the record industry 1978. - New York: Practising Law Institute 1978 = Patents, Copyrights, trademarks and literary property. Course handbook series, Nr. 98, S. 43-104
  • Records of the International Conference of States on the Protection of Phonograms. - Paris: UNESCO; Geneva: WIPO 1975
  • Sidney Shemel, M. William Krasilovsky, Paul Ackermann (Hrsg.): This business of music. - Revised and enlarged new Copyright act edition. - New York : Billboard Publications, 1978. - S. 30-37, 346-401 (sowie spätere Auflagen)

Weblinks


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