Bootlegging: Unterschied zwischen den Versionen

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Als <b>Bootlegging/b> (engl. bootlegging) wird das unautorisierte Aufnehmen und kommerzielle Vervielfältigen von Veranstaltungen und Rundfunksendungen ([[Mitschnitt]]) bezeichnet. Einen Tonträger mit solchen Aufnahmen nennt man <b>Bootleg</b>.
Als <b>Bootlegging</b> (engl. bootlegging) wird das unautorisierte Aufnehmen und kommerzielle Vervielfältigen von Veranstaltungen und Rundfunksendungen ([[Mitschnitt]]) bezeichnet. Einen Tonträger mit solchen Aufnahmen nennt man <b>Bootleg</b>.


Siehe auch [[Unautorisierter Tonträger]]
Siehe auch [[Unautorisierter Tonträger]]

Version vom 15. Juni 2008, 16:40 Uhr

Als Bootlegging (engl. bootlegging) wird das unautorisierte Aufnehmen und kommerzielle Vervielfältigen von Veranstaltungen und Rundfunksendungen (Mitschnitt) bezeichnet. Einen Tonträger mit solchen Aufnahmen nennt man Bootleg.

Siehe auch Unautorisierter Tonträger

Literatur

  • Wolfgang Nick: Musikdiebstahl : technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der illegalen Herstellung und Verbreitung von Tonträgern. - Hamburg : Deutsche Landesgruppe der IFPI, 1979
  • Albrecht Götz von Olenhusen, Werner Unger: Historische Live-Aufnahmen, Rundfunkarchive und Informationsfreiheit. - In: UFJTA : Archiv für Urheber-,

Film-, Funk- und Theaterrecht 97 (1984), S. 59-86


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