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<b>Verwertungsgesellschaft</b> (auch: Urhebergesellschaft)
Die <b>Verwertungsgesellschaft</b> (auch: Urhebergesellschaft; engl. collecting society) ist eine nationale Organisation, welche die Urheberrechte von Autoren, Komponisten und Verlegern oder auch die Zweitnutzungsrechte (auch Leistungsschutzrechte genannt) von Interpreten und Tonträgerverlegern verwalten. Die Nennung einer Verwertungsgesellschaft auf dem [[Etikett]] eines Tonträgers besagt normalerweise, dass die Rechte der eingespielten Komposition(en) von der betreffenden Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden und entsprechende Lizenzbeträge entrichtet werden. Handelt es sich um urheberrechtlich ungeschütztes Repertoire, so wird auf westdeutschen und französischen Tonträgern in der Regel [[DP]] oder [[PD]], auf Tonträgern aus anderen Ursprungsländern hingegen im allgemeinen kein besonderer Vermerk angegeben. Bei geschützten Werken, deren Rechte nicht von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, verfahren Schallplattenfirmen willkürlich. Gelegentlich findet man in solchen Fällen die Vermerke "[[Contr. Copyr.]]" oder "[[Resco]]". Fehlerhafte Angaben kommen gelegentlich vor. Auf Tonträgern aus Ländern, in denen Verwertungsgesellschaften keine gesetzliche oder faktische Monopolstellung haben (z. B. Grossbritannien und USA), fehlen häufig entsprechende Vermerke. Statt dessen sind gelegentlich die Verlage auf dem Etikett genannt.
 
Einige  Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sind sowohl für die öffentlichen Aufführungsrechte als auch für die [[Mecahnische Rechte|mechanischen Rechte]] zuständig, andere (ASCAP, BMI u. a.) nur für die ersteren, wieder andere nur für die letzteren (AGAC, AMRA u. a.). Da jedes Land eine oder mehrere Verwertungsgesellschaften hat, können nur die wichtigsten genannt werden. Diese sind:
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! Verwertungsgesellschaft !! Land
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| [[AGAC]] || USA
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| [[AMRA]] || USA
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| [[Austro Mechana]] || Österreich
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| [[BMI]] || USA
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| [[GEMA]] || BRD ||
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| [[GRAMEX]] || Dänemark
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| [[MCPS]] || Grossbritannien ||
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| [[Mechanlizenz]] || Schweiz
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| [[Mecolico]] || Grossbritannien
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| [[SACEM]] || Frankreich
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| [[STEMRA]] || Niederlande
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| [[SUISA]] || Schweiz
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Die Verwertungsgesellschaften für mechanische Vervielfältigungsrechte der Autoren, Komponisten und Verleger sind in dem [[BIEM]] international zusammengeschlossen. Deshalb findet man auf vielen Schallplatten den Vermerk "BIEM", der besagt, dass die Rechte bei einer dem BIEM angeschlossenen Organisation liegen. Seit einigen Jahren ist jedoch den Schallplattenfirmen empfohlen worden, die jeweils nationale Organisation anzugeben.
 
 
==Literatur==Copyright ABC. Some practical hints
for dealing with publication and Copyright
matters in alphabetical order. Hamburg:
 
Polydor International 1972; Hans Englert:
Der Markt für musikalische Kompositio-
nen [...]. Diss. Köln 1971; Ulrich Lach-
mann: Die Struktur des Deutschen Musik-
markts unter besonderer Berücksichtigung
des erwerbswirtschaftlichen Sektors. Diss.
Tübingen 1960; Erich Schulze: Urheber-
recht in der Musik. Berlin: Walter de
Gmyter V^l, 2/1956, 3/1965, ^Wl;
 
^mi; Sidney Shemel und M. William
Krasilovsky: This business of music. Re-
vised and enlarged edition. New York:
 
Billboard Publications 1982; Sidney She-
mel und M. William Krasilovsky: More
about this business of music. Revised and
enlarged edition,hrsg. von Lee Zhito. New
York: Billboard Publications 1976; John
Ryan: The production of culture in the
music industry. The ASCAP-BMI contro-
versy. Lanham u. a.: University Press of
America 1985

Version vom 11. Juli 2008, 16:52 Uhr

Die Verwertungsgesellschaft (auch: Urhebergesellschaft; engl. collecting society) ist eine nationale Organisation, welche die Urheberrechte von Autoren, Komponisten und Verlegern oder auch die Zweitnutzungsrechte (auch Leistungsschutzrechte genannt) von Interpreten und Tonträgerverlegern verwalten. Die Nennung einer Verwertungsgesellschaft auf dem Etikett eines Tonträgers besagt normalerweise, dass die Rechte der eingespielten Komposition(en) von der betreffenden Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden und entsprechende Lizenzbeträge entrichtet werden. Handelt es sich um urheberrechtlich ungeschütztes Repertoire, so wird auf westdeutschen und französischen Tonträgern in der Regel DP oder PD, auf Tonträgern aus anderen Ursprungsländern hingegen im allgemeinen kein besonderer Vermerk angegeben. Bei geschützten Werken, deren Rechte nicht von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, verfahren Schallplattenfirmen willkürlich. Gelegentlich findet man in solchen Fällen die Vermerke "Contr. Copyr." oder "Resco". Fehlerhafte Angaben kommen gelegentlich vor. Auf Tonträgern aus Ländern, in denen Verwertungsgesellschaften keine gesetzliche oder faktische Monopolstellung haben (z. B. Grossbritannien und USA), fehlen häufig entsprechende Vermerke. Statt dessen sind gelegentlich die Verlage auf dem Etikett genannt.

Einige Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sind sowohl für die öffentlichen Aufführungsrechte als auch für die mechanischen Rechte zuständig, andere (ASCAP, BMI u. a.) nur für die ersteren, wieder andere nur für die letzteren (AGAC, AMRA u. a.). Da jedes Land eine oder mehrere Verwertungsgesellschaften hat, können nur die wichtigsten genannt werden. Diese sind:

Verwertungsgesellschaft Land
AGAC USA
Ammre Deutsches Reich
AMRA USA
ASCAP USA
Austro Mechana Österreich
AWA DDR
BMI USA
Britico Grossbritannien
GEMA BRD
GRAMEX Dänemark
Harry Fox Agency, Inc. USA
MCPS Grossbritannien
Mechanlizenz Schweiz
Mecolico Grossbritannien
SACEM Frankreich
SDRM Frankreich
SIAE Italien
STAGMA Deutsches Reich
STEMRA Niederlande
SUISA Schweiz

Die Verwertungsgesellschaften für mechanische Vervielfältigungsrechte der Autoren, Komponisten und Verleger sind in dem BIEM international zusammengeschlossen. Deshalb findet man auf vielen Schallplatten den Vermerk "BIEM", der besagt, dass die Rechte bei einer dem BIEM angeschlossenen Organisation liegen. Seit einigen Jahren ist jedoch den Schallplattenfirmen empfohlen worden, die jeweils nationale Organisation anzugeben.


==Literatur==Copyright ABC. Some practical hints for dealing with publication and Copyright matters in alphabetical order. Hamburg:

Polydor International 1972; Hans Englert: Der Markt für musikalische Kompositio- nen [...]. Diss. Köln 1971; Ulrich Lach- mann: Die Struktur des Deutschen Musik- markts unter besonderer Berücksichtigung des erwerbswirtschaftlichen Sektors. Diss. Tübingen 1960; Erich Schulze: Urheber- recht in der Musik. Berlin: Walter de Gmyter V^l, 2/1956, 3/1965, ^Wl;

^mi; Sidney Shemel und M. William Krasilovsky: This business of music. Re- vised and enlarged edition. New York:

Billboard Publications 1982; Sidney She- mel und M. William Krasilovsky: More about this business of music. Revised and enlarged edition,hrsg. von Lee Zhito. New York: Billboard Publications 1976; John Ryan: The production of culture in the music industry. The ASCAP-BMI contro- versy. Lanham u. a.: University Press of America 1985