Bootlegging: Unterschied zwischen den Versionen

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Als <b>Bootlegging</b> (engl. bootlegging) wird das unautorisierte Aufnehmen und kommerzielle Vervielfältigen von Veranstaltungen und Rundfunksendungen ([[Mitschnitt]]) bezeichnet. Einen Tonträger mit solchen Aufnahmen nennt man <b>Bootleg</b>.
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Siehe auch [[Unautorisierter Tonträger]]
 
==Literatur==
* Wolfgang Nick: Musikdiebstahl : technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der illegalen Herstellung und Verbreitung von Tonträgern. - Hamburg : Deutsche Landesgruppe der IFPI, 1979
* Albrecht Götz von Olenhusen, Werner Unger: Historische Live-Aufnahmen, Rundfunkarchive und Informationsfreiheit. - In: <i>UFJTA : Archiv für Urheber-,
Film-, Funk- und Theaterrecht</i> 97 (1984), S. 59-86
 
 
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Aktuelle Version vom 3. April 2009, 23:40 Uhr


 

 

 

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